Worum geht es beim Datenschutz?

Datenschutz ist ein Grundrecht. So wie jeder das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern, so hat auch jeder das Recht, im Rahmen der Gesetze über die Erhebung und Verarbeitung seiner Daten selbst zu entscheiden. Dies ist der Inhalt des informationellen Selbstbestimmungsrechtes.

Beim Datenschutz geht es also um Ihre Daten. Das Gesetz spricht von personenbezogenen Daten. Das sind alle Informationen, die Sie betreffen, etwa Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Bankverbindung, sowie Daten über Ihren Gesundheitszustand oder Ihre persönlichen Einstellungen.

Diese Daten dürfen von staatlichen Stellen und privaten Unternehmen nur erhoben und genutzt werden, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder Sie eingewilligt haben. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden, und so steht es auch in Art. 4a unserer Verfassung. Auf diese Weise sollen Ihr Persönlichkeitsrecht und Ihre Privatsphäre geschützt werden. Das ist die Aufgabe des Datenschutzes.

Der Datenschutz war schon immer wichtig, deshalb hat er auch eine lange Tradition. Der hippokratische Eid gilt als ältester Datenschutzregler wurde vor rund 2000 Jahren erstmals erwähnt. Aber in unserer modernen Informationsgesellschaft ist der Datenschutz noch wichtiger geworden. Denn die neuen Informationstechnologien ermöglichen es dem Staat und der Privatwirtschaft, grundsätzlich alles zu erfassen und zu nutzen, in Sekundenschnelle auch große Datenbestände auszuwerten, zu kopieren oder mit anderen Daten abzugleichen oder zu verknüpfen. Dadurch können die Behörden und Unternehmen zwar ihre eigenen Leistungen steigern; sie können auf diese Weise aber auch Rechte der Bürge - rinnen und Bürger gefährden oder gar verletzen. Wie immer müssen die Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen werden.

Der Datenschutz ist aber nicht nur ein Grundrecht, er ist auch eine Voraussetzung für unsere demokratische Ordnung. Denn so sagt es auch das Bundesverfassungsgericht wer damit rechnen muss, dass die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative registriert wird, wird möglicherweise auf die Ausübung dieser Grundrechte verzichten. Dies würde nicht nur seine Entfaltungschancen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl. Denn Selbstbestimmung ist eine Grundlage unseres freiheitlich demokratischen Gemeinwesens.

Wer schützt Ihre Daten?

Der Staat greift immer häufiger in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ein. Aber er schützt es auch, z.B. durch Datenschutzgesetze. Schutz kommt z.B. auch vom Bundesverfassungsgericht, das immer wieder Gesetze aufhebt, wenn diese den Datenschutz nicht ausreichend beachten.

Außerdem gibt es unabhängige Datenschutzbeauftragte: Auf Bundesebene den Bundesdatenschutzbeauftragten und in den Ländern die Landesdatenschutzbeauftragten. Sie haben vor allem zu kontrollieren, dass die verschiedenen Datenschutzgesetze von den staatlichen und privaten Stellen eingehalten werden. Außerdem haben sie die Parlamente und Regierungen zu beraten und die Bürgerinnen und Bürger über ihre Datenschutzrechte zu informieren.

Ihre Arbeit wird von den behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten unterstützt. Sie müssen von den Behörden des Bundes und der Länder und den Wirtschaftsunternehmen bestellt werden. Als Datenschutzfachkräfte vor Ort unterstützen sie die Behörden und Betriebe und motivieren sie, sensibel mit den ihnen anvertrauten Daten umzugehen.

Staatlicher und betrieblicher Datenschutz allein genügt aber nicht. Sie selbst können auch einen Beitrag zum Schutz Ihrer Daten leisten. Wenn Sie im Internet surfen oder Mitglied in sozialen Netzwerken (Twitter, Instagram, Facebook etc.) sind, sollten Sie nicht zu viele persönliche Daten von sich preisgeben. Sichern Sie auch Ihren PC z.B. durch Virenschutzprogramme und Firewalls. Schützen Sie Ihre Daten vor unbefugten Zugriffen durch Verschlüsselung oder sichere Passwörter. Selbstschutz ist und bleibt eine Grundlage des Datenschutzes.

Worum geht es bei der Informationsfreiheit?

Transparenz der Verwaltung und Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger ist das Ziel der Informationsfreiheit. Nur wer selbst weiß über welche Informationen der Staat verfügt, kann an der demokratischen Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft teilhaben.

Diese Transparenz soll das Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen gewährleisten. Hiernach hat jede natürliche oder juristische Person des Privatrechts gegenüber den Behörden des Landes Anspruch auf Zugang zu den dort vorhandenen amtlichen Informationen. Dies gilt natürlich nicht schrankenlos: Wenn öffentliche Belange, behördliche Entscheidungsprozesse, geistiges Eigentum oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet sind, wird keine Auskunft erteilt.

Insbesondere muss ein Antrag abgelehnt werden, wenn durch die Auskunft personenbezogene Daten Dritter offenbart würden. In diesen Fällen werden nur dann Informationen herausgegeben, wenn der Betroffene darin eingewilligt hat oder ein Gesetz wie z.B. das Landesdatenschutzgesetz die Weitergabe erlaubt.

Jede Person, die ihr Recht auf Informationszugang als verletzt ansieht, kann sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden. In diesen Fällen vermittele ich als Ombudsmann zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung.

Fragen?

Sprechen sie uns an, um einen persönliches und unverbindliches Gespräch zu vereinbaren.
Kontakt

phone +49 (0) 5605 806874 mail info@debondt.de
Datenschutzerklärung | Impressum