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DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Als UDIS zertifizierter Datenschutzbeauftragter gemäß DSGVO und BDSG sind wir Ihr qualifizierter Partner, den Datenschutz im Unternehmen dauerhaft auf eine effektive und zuverlässige Weise umzusetzen.

Mit der entsprechenden technischen Kompetenz und dem rechtlichem Sachverstand setzen wir auf einen lösungsorientierten Datenschutz, der allen Anforderungen gerecht wird. Damit schaffen wir Mehrwerte für Ihr Unternehmen und Ihre Kunden!

Gesetzlich erforderlich wenn Unternehmen…

… in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen beschäftigen.

… ihre Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen.

… ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien besteht.

… ist nach DSGVO verpflichtet, eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.

… personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung geschäftsmäßig verarbeiten.

Mit transparentem Datenschutz schaffen wir Vertrauen und sichern Ihnen Wettbewerbsvorteile!

Unsere Leistungen

  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter für den Datenschutz und Hinwirkung auf die Einhaltung der Vorschriften des DSGVO und anderer relevanten Vorschriften zum Datenschutz
  • Prüfung und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Programmen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen (Art. 38 DSGVO)
  • Erstellung und Führung von dem Verzeichnis der Verarbeitungsübersichten (Art. 30 DSGVO) welche Umfang und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Unternehmen dokumentieren
  • Einweisung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen in die Vorschriften des Datenschutzes, sowie die Verpflichtung der Beschäftigten auf die Verschwiegenheitspflicht (Art. 5 DSGVO)
  • Überwachung und Koordinierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung und Sicherstellung des Datenschutzes (Art. 32 DSGVO)
  • Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung von IT-Anwendungen (Art. 35 DSGVO) bei der Verarbeitung von besonderen Arten personenbezogener Daten
  • Sicherstellung der Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten (Art. 5 DSGVO)
  • Beratung der Unternehmensleitung sowie einzelner Fachabteilungen in datenschutzrechtlichen Fragen bis hin zur Mitgestaltung von Verträgen und Formularen unter datenschutzrechtlichen Aspekten
  • Erarbeitung betriebsinterner Verfahren und Richtlinien zur praktischen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen inkl. der Kontrolle auf Einhaltung
  • Vertretung des Unternehmens gegenüber dem Betroffenen oder der Aufsichtsbehörde
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Ihre Vorteile

  • Zuverlässige Erfüllung der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Vorschriften
  • Effektive und vollständige Umsetzung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
  • Vermeidung innerbetrieblicher Interessenkonflikte
  • Kostensenkung durch Outsourcing – Ihre Mitarbeiter können sich ihren Hauptaufgaben widmen
  • Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Transparente Kostenplanung
  • Vermeidung von Risiken (z.B. Schadensersatz, Bußgelder oder Verwarnungen wegen Verstöße gegen das DSGVO)
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