Präambel

Im Rahmen des Kundensupports und der Servicedienstleistungen bietet die Firma De Bondt Consulting ihren Kunden technische Unterstützung und Hilfestellung zu der Hard- und Software des Kunden an. Dies erfolgt in der Regel über telefonischen Kontakt zu den Mitarbeitern der Firma De Bondt Consulting. Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit zur Nutzung der Fernwartung durch die Fernwartungssoftware „TeamViewer“. Dazu kann der Kunde einem Mitarbeiter der Firma De Bondt Consulting erlauben, die Fernsteuerung seines Computers (Laptop, Netbook, Notebook, PDA, Server, Workstation) mit der Möglichkeit der Software- und Datenveränderung zu übernehmen.


§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand dieser Vereinbarung sind Fernwartungsleistungen auf den IT-Systemen der Kunden in der/in den zum Zeitpunkt der Fernwartung vorgefundenen Konfiguration/en. Hierzu wird die Software „TeamViewer“ der TeamViewer GmbH von der Firma De Bondt Consulting kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Voraussetzungen und Informationen sowie eine Verfahrensbeschreibung zum „TeamViewer“ sind in der Anlage A beschrieben. Die Anlage A ist Bestandteil der Vereinbarung. Der Kunde gestattet ausdrücklich, dass der Ablauf der Fernwartung von der Firma De Bondt Consulting protokolliert und für Nachweiszwecke archiviert wird.


§ 2 Pflichten des Kunden

Zur Fehleranalyse durch die Firma De Bondt Consulting hat der Kunde den Fehler oder eine auftretende Störungen möglichst genau dem Mitarbeiter der Firma De Bondt Consulting zu beschreiben. Insbesondere bei der Feststellung und Eingrenzung sowie der Beseitigung von Fehlern hat der Kunde sich an den Empfehlungen der Firma De Bondt Consulting zu orientieren. Auftretende Mängel hat der Kunde der Firma De Bondt Consulting unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und zur Dokumentation von Fehlern. Dem Kunden obliegt die Verantwortung für eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form, die eine zeitnahe und wirtschaftlich angemessene Reproduzierung der Daten gewährleistet. Erlangt ein Mitarbeiter der Firma De Bondt Consulting im Verlauf einer Fernwartungssitzung Kenntnis von Passwörtern, so sind diese durch den Kunden unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung zu ändern. Gleiches gilt auch, wenn davon auszugehen ist, dass Passwörter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bekannt geworden sind.


§ 3 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

Gegenstand der Vereinbarung ist die Fernwartung der IT-Systeme (Hardware und Software)des Kunden. Bestehende Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an den IT-Systemen des Kunden (Hardware und Software) werden durch die Fernwartung nicht berührt. Die bisherigen Regelungen, Urheberschaften und sonstige Schutzrechte bleiben weiter bestehen.


§ 4 Haftung

Die Firma De Bondt Consulting haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, die durch ihre Mitarbeiter oder beauftragte Dritte entstehen. Ergeben sich wider Erwarten aus dem Einsatz der Software „TeamViewer“ Beeinträchtigungen oder Mängel in den IT-Systemen des Kunden, so ist hierfür eine Haftung der Firma De Bondt Consulting ausgeschlossen. Die Firma De Bondt Consulting übernimmt keine Haftung in Fällen von höherer Gewalt.


§ 5 Datenschutz und Geheimhaltung

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen IT-Systemen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, insbesondere dem BDSG, erfolgt und auch den für den Kunden ggf. besonders geltenden Datenschutzvorschriften Rechnung trägt. Die Fernwartung erfolgt aufgrund des in Anlage A geregelten Ablaufes der Fernwartung im Auftrag. Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch die Firma De Bondt Consulting. Nur wenn die Zulässigkeit der Fernwartung offensichtlich nicht gegeben ist, wird die Firma De Bondt Consulting den Kunden darauf hinweisen. Die mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter der Firma De Bondt Consulting sind zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet sowie schriftlich über die Konsequenzen eines Daten- und Geheimnismissbrauchs belehrt. Die Firma De Bondt Consulting ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die sie bei der Wartungsmaßnahme erhalten hat, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die unter § 1 vereinbarte Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst. Die Firma De Bondt Consulting wird sämtliche ihr auf Grund der Durchführung der Vereinbarung bekannt gewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter des Kunden streng vertraulich behandeln. Der Firma De Bondt Consulting ist untersagt, Kenntnisse oder Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Fernwartung beim oder vom Kunden erhält, in irgendeiner Weise für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen.


§ 6 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden- und dem Mitarbeiter-PC der Firma De Bondt Consulting durch den Kunden zustande. Voraussetzung hierfür ist die Kenntnisnahme und Akzeptierung der Fernwartungsvereinbarung.


§ 7 Honorar

Die Kosten für die Fernwartungsleistungen (Online-Supportleistungen) durch die Firma De Bondt Consulting werden durch den Kunden durch ein Honorar abgegolten. Hierfür erstellt die Firma De Bondt Consulting dem Kunden eine Rechnung inklusive Leistungsnachweis.


§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma De Bondt Consulting. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 9 Sonstige Vereinbarungen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Firma De Bondt Consulting Bestandteil dieses Vertrages sind. Die AGB liegen in den Geschäftsräumen der Firma De Bondt Consulting zur Einsichtnahme aus oder können unter AGB eingesehen werden.

ANLAGE A


Informationen zum TeamViewer

Mit TeamViewer sehen Sie live den Bildschirm Ihres Gesprächspartners oder zeigen ihm Ihren Bildschirm. TeamViewer ist ein sehr schlankes und einfach zu bedienendes Desktop-Sharing-Tool, das mit nur wenigen Buttons auskommt und so ein effizientes und erfolgreiches Arbeiten ermöglicht. Eine Einarbeitung ist nicht notwendig, da TeamViewer intuitiv bedienbar ist. Zwei bis drei Mausklicks genügen, um die Verbindung zwischen Ihnen und Ihrem Gesprächspartner aufzubauen. Ad hoc, ganz ohne Installation, Konfiguration oder Registrierung.


Qualitätssiegel

TeamViewer wurde durch den Bundesverband der IT-Sachverständigen und Gutachter e.V. (BISG e.V.) mit dem Gütesiegel mit fünf Sternen (Maximalwert) ausgezeichnet. Die unabhängigen Sachverständigen des BISG e.V. prüfen Produkte qualifizierter Hersteller auf Qualitäts-, Sicherheits- und Serviceeigenschaften.


QM-Zertifizierung nach ISO 9001:2008

Die TeamViewer GmbH betreibt als einer der wenigen Anbieter am Markt ein zertifiziertes Qualitätssystem gemäß ISO 9001. Das Qualitätsmanagement orientiert sich damit an international anerkannten Standards.


Sicherheitstechnische Prüfung FIDUCIA IT AG

TeamViewer wurde der sicherheitstechnischen Prüfung der Fiducia IT AG unterzogen und für den Einsatz am Bankarbeitsplatz freigegeben.


Sicherheitstechnische Prüfung GAD eG

Die sicherheitstechnische Prüfung durch die GAD bestätigt die Unbedenklichkeit von TeamViewer hinsichtlich der GAD-Richtlinien. Der Einsatz auf WinXP Arbeitsplätzen ist durch diese Prüfung freigegeben.


Verschlüsselung

TeamViewer arbeitet mit vollständiger Verschlüsselung auf Basis eines RSA Public-/Private Key Exchange und AES (256 Bit) Session Encoding. Diese Technik wird auch bei https/SSL eingesetzt und gilt nach heutigem Standard der Technik als vollständig sicher. Da der Private Key niemals den Clientrechner verlässt, ist durch dieses Verfahren technisch sichergestellt, dass zwischengeschaltete Rechner im Internet den Datenstrom nicht entziffern können. Das gilt somit auch für die TeamViewer Routingserver.


Zugangssicherung

Zusätzlich zur automatisch generierten PartnerID erzeugt TeamViewer ein dynamisches Sitzungskennwort, das sich in der Standardeinstellung bei jedem Start ändert und damit zusätzliche Sicherheit gegen unberechtigten Zugang zum System bietet. Wichtige Zusatzfunktionen wie der Dateitransfer erfordern eine zusätzliche, manuelle Bestätigung des Anwenders. Außerdem ist es generell nicht möglich, einen Rechner unbemerkt zu kontrollieren, da der Anwender am entfernten Rechner aus Datenschutzgründen über einen Zugriff informiert sein muss.


Codesignierung

Als zusätzliche Sicherheitsfunktion werden alle unsere Programme mittels VeriSign Code Signing signiert. Dadurch ist der Herausgeber der Software immer zuverlässig identifizierbar. Sogar die selbst erstellten QuickSupport Custom Design Tools werden bei der Erstellung dynamisch signiert.


Zwei-Faktor-Authentifizierung

Mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung unterstützt TeamViewer Unternehmen dabei, Ihre HIPAA und PCI-Anforderungen zu erfüllen. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung bietet eine zusätzliche Sicherheitsebene zum Schutz vor unbefugtem Zugriff auf das TeamViewer-Konto. Durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung und die eingeschränkte Zugriffskontrolle mittels Whitelisting erfüllt TeamViewer alle notwendigen Kriterien für HIPAA und PCI Zertifizierungen. Generieren Sie einen Code auf Ihrem mobilen Gerät, den Sie zusätzlich zu Ihrem Benutzernamen und Kennwort benötigen, um sich in Ihrem TeamViewer-Konto einzuloggen. Der Code wird mittels einem zeitbasierten TOTP (time-based one-time password) Algorithmus erzeugt. Zudem ist der Code mittels SRP geschützt und daher perfekt gegen „Man-In-The-Middle“-Angriffe abgesichert.


Beendigung jederzeit mit nur einem Klick möglich

Durch klicken auf den Button „X“ kann eine TeamViewer Session von beiden Seiten jederzeit beendet werden.

Quelle - TeamViewer GmbH

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