EDVAls qualifizierter externer Datenschutzbeauftragter sind wir Ihr Partner,
um dauerhaft den Datenschutz im Unternehmen auf eine effektive und zuverlässige Weise umzusetzen.

Mit der entsprechenden technischen Kompetenz und dem rechtlichem Sachverstand setzen wir auf einen lösungsorientierten Datenschutz, der allen Anforderungen gerecht wird. Damit schaffen wir Mehrwerte für Ihr Unternehmen und Ihre Kunden!

Gesetzliche Grundlage

Unternehmen, die mehr als neun Mitarbeiter regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) zu tun haben, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermitteln, erheben, verarbeiten oder nutzen (Daten als Ware) oder die besonders sensible personenbezogene Daten (z.B. Gesundheitsdaten) verarbeiten besteht die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten (Art. 35 ff. DSGVO) zu bestellen.

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Mit transparentem Datenschutz schaffen wir Vertrauen und sichern Ihnen Wettbewerbsvorteile!

Unsere Leistungen

  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter für den Datenschutz und Hinwirkung auf die Einhaltung der Vorschriften des DS-GVO und anderer relevanten Vorschriften zum Datenschutz
  • Prüfung und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Programmen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen (Art. 38 DS-GVO)
  • Erstellung und Führung von dem Verzeichnis der Verarbeitungsübersichten Art. 30 DS-GVO) welche Umfang und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Unternehmen dokumentieren
  • Einweisung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen in die Vorschriften des Datenschutzes, sowie die Verpflichtung der Beschäftigten auf die Verschwiegenheitspflicht (Art. 5 DS-GVO)
  • Überwachung und Koordinierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung und Sicherstellung des Datenschutzes (Art. 32 DS-GVO)
  • Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung von IT-Anwendungen (Art. 35 DS-GVO) bei der Verarbeitung von besonderen Arten personenbezogener Daten
  • Sicherstellung der Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten (Art. 5 DS-GVO)
  • Beratung der Unternehmensleitung sowie einzelner Fachabteilungen in datenschutzrechtlichen Fragen bis hin zur Mitgestaltung von Verträgen und Formularen unter datenschutzrechtlichen Aspekten
  • Erarbeitung betriebsinterner Verfahren und Richtlinien zur praktischen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen inkl. der Kontrolle auf Einhaltung
  • Vertretung des Unternehmens gegenüber dem Betroffenen oder der Aufsichtsbehörde

Ihre Vorteile

  • Zuverlässige Erfüllung der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Vorschriften
  • Effektive und vollständige Umsetzung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
  • Vermeidung innerbetrieblicher Interessenkonflikte
  • Kostensenkung durch Outsourcing – Ihre Mitarbeiter können sich ihren Hauptaufgaben widmen
  • Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Transparente Kostenplanung
  • Vermeidung von Risiken (z.B. Schadensersatz, Bußgelder oder Verwarnungen wegen Verstöße gegen das DS-GVO)

Fragen?

… allgemeiner Datenschutz, Personaldatenverarbeitung, Sozialdatenverarbeitung, DS-GVO, Privacy Shield, Telemediengesetze, lokalen Landesdatenschutzgesetze …

Sprechen sie uns an, um einen persönliches und unverbindliches Gespräch zu vereinbaren.
Kontakt

phone +49 (0) 5605 806874 mail info@debondt.de
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